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   BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 120.81   

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https://dejure.org/1983,1852
BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 120.81 (https://dejure.org/1983,1852)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1983 - 5 C 120.81 (https://dejure.org/1983,1852)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 5 C 120.81 (https://dejure.org/1983,1852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Besitzeinweisung - Wert der Holzpflanzen - Obstbäume

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 480
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10

    Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung

    Mit dem Erfordernis der Wertnachweise bezieht sich die Vorschrift auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung (Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 3 S. 2); mit dem weiteren Erfordernis, dass das Verhältnis der Abfindung zur Einlage feststehen muss, wird zusätzlich zur Wertermittlung der Einlage- und Abfindungsflächen der Landabzug nach § 47 FlurbG berücksichtigt (vgl. Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - RzF - 86 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG).

    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden kann, sie verletze die Bestimmung des § 44 FlurbG (Beschluss vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 1; Urteil vom 15. Dezember 1983 a.a.O. S. 3 f.); Abfindungsmängel können vielmehr nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebes führt (Urteile vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - BVerwGE 71, 369 und vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5 S. 10 f.).

  • BVerwG, 19.07.1984 - 5 B 35.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorläufige

    Aber auch das Verhältnis von Abfindung und Einlage bleibt davon unberührt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - [RdL 1984, 69, 70]).

    Daß eine Geldabfindung nach § 50 Abs. 2 Satz 1 FlurbG nur im Rahmen der Flurbereinigung in Betracht kommt, ist bereits in dem Beschluß des erkennenden Senats vom 30. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 32.75 - ausgeführt (vgl. außerdem auch Urteil vom 15. Dezember 1983, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14

    Flurbereinigungsverfahren "Unteres Odertal": Klage des Vereins der Freunde des

    Da die vorläufige Besitzeinweisung jedoch eine "teilweise Vorwegnahme des endgültigen Stands des Flurbereinigungsplans" beinhaltet und bezweckt (vgl. Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rz. 11), neigt der Senat zu der Auffassung, dass eine vorläufige Besitzeinweisung dann rechtlich zu beanstanden ist, wenn bereits hinreichend erkennbar ist, dass der Flurbereinigungsplan keinen Bestand haben wird, weil die (hier vorweggenommene) Zuteilungsregelung gegen § 88 Nr. 4 Satz 3 FlurbG verstößt (vgl. entsprechend zu § 44 FlurbG BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1983 - 5 C 120/81 -, juris Rz. 13).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 15 KF 17/18

    Abmarkung; Flurbereinigung, vereinfachte; Grenzkoordinaten;

    Damit ist der Teilnehmer in der Lage, die Grenzen des ihm zugewiesenen Besitzstücks an Ort und Stelle zu erkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1983 - 5 C 120.81 - juris Rn. 9; Wingerter/Mayr, a. a. O., § 65 Rn. 4).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rüge der

    Es ist nicht ersichtlich und auch in der Beschwerdebegründung nicht ausgeführt, daß und aus welchen Gründen es für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts nach dessen materiellrechtlicher Ansicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) auf die Ertragsfähigkeit des bestehengebliebenen Weinberges angekommen sein könnte (s. auch § 50 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 in Verbindung mit Abs. 1 FlurbG und dazu, daß es sich bei der nach dieser Regelung zu leistenden Geldabfindung für nicht wieder zugeteilte Holzpflanzen um eine von der Landabfindung unabhängige Abfindung eigener Art handelt, BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - und Beschluß vom 30. Dezember 1985 - BVerwG 5 B 134.83 - ).
  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 1.86

    Vorläufige Besitzeinweisung - Befristete Planaufstellung - Anhörungstermin -

    Lediglich dann, wenn die vorläufige Besitzeinweisung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich in einem groben Mißverhältnis zur Einlage stünde oder wenn sie entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes des betroffenen Teilnehmers führen würde, könnte die vorläufige Besitzeinweisung als rechtswidrig angesehen werden (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - und 31. Oktober 1966 - BVerwG 4 B 2.66 - <RdL 1967, 219> mit weiteren Nachweisen sowie Urteile vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - und 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - <BVerwGE 71, 369/372>), weil dann mit einiger Wahrscheinlichkeit abzusehen wäre, daß der Flurbereinigungsplan keinen Bestand haben würde.
  • BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 115.92

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge der unzureichenden

    Es ist nicht ersichtlich und auch in der Beschwerdebegründung nicht ausgeführt, daß und aus welchen Gründen es für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts nach dessen materiellrechtlicher Ansicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) auf die Ertragsfähigkeit des bestehengebliebenen Weinberges angekommen sein könnte (s. auch § 50 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 in Verbindung mit Abs. 1 FlurbG und dazu, daß es sich bei der nach dieser Regelung zu leistenden Geldabfindung für nicht wieder zugeteilte Holzpflanzen um eine von der Landabfindung unabhängige Abfindung eigener Art handelt, BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - und Beschluß vom 30. Dezember 1985 - BVerwG 5 B 134.83 - ).
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096

    Flurbereinigung; beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren; vorläufige

    Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG müssen (nur) die Werte für das eingebrachte Land vorliegen, die Werte von Bäumen hingegen nicht, weil insoweit keine Landabfindung, sondern nur eine Geldabfindung nach § 50 Abs. 2 Satz 1 FlurbG in Betracht kommt (BVerwG vom 15.12.1983 RdL 1984, 69).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 116.92

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung

    Es ist nicht ersichtlich und auch in der Beschwerdebegründung nicht ausgeführt, daß und aus welchen Gründen es für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts nach dessen materiellrechtlicher Ansicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) auf die Ertragsfähigkeit des bestehengebliebenen Weinberges angekommen sein könnte (s. auch, im angefochtenen Urteil auf S. 6 erwähnt, § 50 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 in Verbindung mit Abs. 1 FlurbG und dazu, daß es sich bei der nach dieser Regelung zu leistenden Geldabfindung für nicht wieder zugeteilte Holzpflanzen um eine von der Landabfindung unabhängige Abfindung eigener Art handelt, BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - und Beschluß vom 30. Dezember 1985 - BVerwG 5 B 134.83 - ).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 117.92

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung

    Es ist nicht ersichtlich und auch in der Beschwerdebegründung nicht ausgeführt, daß und aus welchen Gründen es für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts nach dessen materiellrechtlicher Ansicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) auf die Ertragsfähigkeit des bestehengebliebenen Weinberges angekommen sein könnte (s. auch, im angefochtenen Urteil auf S. 6 erwähnt, § 50 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 in Verbindung mit Abs. 1 FlurbG und dazu, daß es sich bei der nach dieser Regelung zu leistenden Geldabfindung für nicht wieder zugeteilte Holzpflanzen um eine von der Landabfindung unabhängige Abfindung eigener Art handelt, BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - und Beschluß vom 30. Dezember 1985 - BVerwG 5 B 134.83 - ).
  • BVerwG, 30.12.1985 - 5 B 134.83
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1997 - 9a D 13/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1985 - 9 G 28/84
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